Ich beende zum 30.09.2005 meine Elternzeit und bin bereits wieder schwanger. Das Kind würde rechnerisch am 03.02.2006 geboren werden. Reicht die Zeit vom 1.10.2005-bis zum geburtsterminaus, um Anspruch auf Erziehungsgeld und Mutterschutz zu haben?
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:48