Hallo!
Ich bin schwanger und trenne mich von meinem Freund. Ich werde wieder zu meinen Eltern ziehen und diese werden mich finanziell unterstützen.(Wohnung, Essen, ect.) wenn ich nun das Erziehungsgeld beantrage, werde ich "alleinerziehend" angeben müssen. Ist das noch sonderlich nachzuweisen, oder prüft die Stelle das nach? Hat das auch eine Auswirkung darauf, ob wir ein gemeinsames Sorgerecht beantragen?
danke für eine Info
piccola
Mitglied inaktiv - 12.01.2006, 13:11
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
wenn Sie das gemeinsame Sorgerercht beantragen wäre das zwar wenig sinnvoll, aber machbar. Wenn Sie tatsächlich bei Ihren Eltern wohnen brauchen Sie ja eine Überprüfung nicht zu fürchten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2006
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Danke für Ihre Antwort.
Ja das ist richtig- was ich eigentlich noch wissen wollte, ob man bei den Anträgen für das Erziehungsgeld was sonderlich beifügen muss, dass die das "alleinerziehend" anerkennen. Meldebestätigung oder ähnliches. Möchte einfach alle Unterlagen vollständig reinschicken um eine Verzögerung zu vermeiden.
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 13:44
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Du müsstest höchstwahrscheinlich die Vaterschaftsanerkennung an das Amt mit dazu schicken....
Mitglied inaktiv - 15.01.2006, 21:18
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo!
Beim Antrag auf Erziehungsgeld kommt es darauf an, dass das Kind überwiegend von dir betreut und erzogen wird. Das heißt, du wohnst allein (ohne Partner) und betreust dein Kind vorwiegend selbst. Also nicht, daß deine Eltern das Kind vorwiegend betreuen, weil du voll arbeitest oder so. Und daß du alleine lebst, sieht man ja an den unterschiedlichen Adressen von dir und dem Vater im Antrag.
Gruß Kernchen
Mitglied inaktiv - 15.01.2006, 23:58