Hallo Frau Bader; vielen Dank für die Beantwortung. Leider stehe ich in keinen Arbeitsverhältnis, habe keinen Arbeitgeber. Aber 6 Wochen vor der Geburt geht man ja in Mutterschutz, kann ich mich für die restliche Zeit arbeitslos melden und bekomme wenn ich als arbeitslos geführt werde dann auch Mutterschaftsgeld? Vielen Dank und ein schönes WOchenende wünscht Familie Schulze aus Berlin
Mitglied inaktiv - 25.11.2005, 15:18