Hallo Frau Bader! Ich habe unten schon mal gepostet, aber leider hat mir ihre Antwort nicht weiter geholfen. Also noch einmal zu meinem Sachverhalt: Mein Erziehungsgeld endet am 05.01.2005 unser 2. Kind kommt am 03.03.2006, in der Zeit dazwischen habe ich da ein Anrecht auf ArbeitslosengeldI. Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld? Vielen Dank und liebe Grüße von Familie Schulze aus Berlin
Mitglied inaktiv - 23.11.2005, 19:04