Wie ist das bei der Berechnung des EG?
Wird der Nettoverdienst der Mutter vor der Geburt berechnet? Oder der Vater mit? Wir ist das beim zweiten Kind?
Wir kommen dann über die Grenze allerdings muss man hier berücksichtigen, dass wir beide eine 60 Stunden Woche haben wo man natürlich mehr Geld verdient als in einer 38 Stunden Woche. Dies fällt ja ausserdem nach der Geburt des Kindes zumindestens für einen Elternteil weg.
Mitglied inaktiv - 27.07.2005, 07:36
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
es gilt der Verdienst VOR dem Kalenderjahr der Geburt.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2005
Antwort auf:
Erziehungsgeld
gehst du nach der geburt in elternzeit, zählt nur das gehalt des partners.
mit dem zweiten kind ist es so, dass sich bei der berechnung die einkommensgrenze erhöht.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 27.07.2005, 11:17