Hallo,
betr. Erziehungsgeld habe ich noch einige Fragen:
1. wie wird die Höhe des Erziehungsgeldes festgelegt?
2. wie lange wird das EG.bezahlt?
3. ab wann kann ich EG beantragen?
Über Anworten und evtl. weitere Informationen freue ich mich sehr.
Gruß
Mitglied inaktiv - 14.06.2005, 16:04
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
zu allgemeinen Fragen schauen Sie doch erst einmal auf dem Forum "Familienvorsorge", da wird alles erklärt.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2005
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Erziehungsgeld hängt vom einkommen ab und wird ab der geburt immer für je 12 Monate beantragt.
Fürs erste Lebensjahr EG
für 12 Monate man hat 1 halbes Jahr Zeit es zu beantragen und bekommt diese Zeit meines wissens dann auch nach gezahlt
Fürs2.Lebensjahr EG
auch für 12 Monate man kann es schon 3 Monate vor ablauf des 1.Jahres EG beantragen.
Fürs 3 .Lebensjahr gibt es in einigen Bundesländern noch Landeserziehungsgeld welches man dann auch 3 monate vor ablauf des "EG´s fürs 2.LJ" beantragen kann
Du bist jedoch mitteilungspflichtig wenn sich dein einkommen oder sonstige umstände ändern.
Also im Besten Fall bekommst du 2 Jahre EG und 1 Jahr Landeserziehungsgeld .
Mitglied inaktiv - 14.06.2005, 16:39