Hallo meine Damen und Herren,
meine Freundin ist bei einem Urlaubsflirt schwanger geworden.
Ich habe das akteptiert und bin bereit die Vaterschaft anzuerkennen.
Allerdings erst nach dem Jahr wo meine Freundin Erziehungsurlaub macht weil
wir sonst kein Erziehungsgeld bekommen.
Nun meine Frage : Wenn ich nach dem Jahr Erziehungsgeld die Vaterschaft
anerkenne,holt sich dann das Amt das Geld von mir wieder ?
Waere sehr nett wenn sie mir diese Frage beantworten koennten.
Im voraus vielen Dank
Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 19:06
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
damit ist zu rechnen.
Vater ist man rückwirkend.
Es wird sich dann auch die Frage stellen, ob man zu Unrecht Leistungen erschlichen hat.
Vater ist man ganz oder gar nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2005
Antwort auf:
Erziehungsgeld
maßgeblich für den erhalt von erziehungsgeld ist, ob ihr zusammenlebt und wieviel du verdienst, egal ob du der vater bist oder nicht...
nur bei unterhaltsvorschuss wird der vater zur rückzahlung verpflichtet !!
lg
vallie
Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 08:19