Hallo !
Ich habe mal gelesen, daß man das Erziehungsgeld entweder über Jahre, oder einmalig ausgezahlt bekommt.
Wenn ich mich nun für das einmalige Auszahlen entscheiden würde, muß ich dann 2 bis 3 Jahre zu Hause bleiben, oder könnte ich, wenn ich wollte auch nach sagen wir 6 Monaten wieder arbeiten gehen ?
Wenn ja, darf ich dann die ganze Summe behalten, oder wird dann nur für die 6 Monate Erziehungsgeld bezahlt ?
Danke im Voraus, Twain !
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 10:46
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
Der Regelbetrag des Erziehungsgeldes ist, soweit das
zu berücksichtigende Einkommen der Eltern die Einkommensgrenzen
im Bundeserziehungsgeldgesetz nicht
übersteigt, für jedes Kind monatlich 300 €. Dies gilt
auch für Mehrlinge. Der Anspruch kann in diesem Fall
vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats
des Kindes (seinem zweiten Geburtstag) gezahlt
werden. Wenn sich die Eltern für das Budget entscheiden,
beträgt das Erziehungsgeld monatlich bis zu 450 €,
der Anspruch auf Erziehungsgeld endet dann aber mit
der Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes (seinem
ersten Geburtstag).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2004