hallo, unser 3. kind wird aller berechnung nach Mitte November zur Welt kommen. Meine Frau ist bis dahin noch mit unserer Tochter in Elternzeit und hat kein eigenes Einkommen. Da die regierung die Einkommensgrenzen für den Bezug auf Erziehungsgeld drastisch gesenkt hat und zugleich den Anrechenzeitraum der Berechnungsbezüge nun aufs vergangene Jahr gelegt hat bin ich in der Klemme. Meine Frage dazu lautet: Kann ich das Erziehungsgeld erst ab 01.01.2005 beantragen damit das Einkommen von 2004 zur Berechnung herangezogen wird? Hintergrund ist jener, dass ich im Jahr 2003 ein relativ hohes Einkommen hatte, dies sich aber im Jahr 2004 nicht wieder wiederholen wird? Besten Dank Mike
Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 14:55