hallo, meine tochter wurde ich august geboren. nun muss ich meinen erziehungsgeldantrag abgeben und weiß nicht was ich vorlegen muss. ich war im letzten jahr zeitweise arbeitslos gemeldet, habe ein halbes jahr an einer fortbildungsmaßnahme vom arbeitsamt teilgenommen und fing dann an zu arbeiten. jetzt stehe ich in keinem arbeitsverhältnis mehr. aber muss ich auch vom arbeitslosengeld und der maßnahme nachweise vorlegen? vielen dank
Mitglied inaktiv - 24.08.2004, 12:57