Eine Frage zum Erziehungsgeldantrag. Es zählt ja das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt. Nun habe ich in diesem maßgeblichem Jahr sehr hohe einmalige Bezüge gehabt, (Prämien) in diesem Jahr fallen diese aber wahrscheinlich weg. Werden diese einmaligen Bezüge nun mitgerechnet oder gehen die nur von dem Grundgehalt aus, welches ich ja definitiv bekomme? Werden diese Bezüge nämlich mitgerechnet, falle ich über die Einkommensgrenze und würde kein Erz.geld bekommen. Danke schon mal für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 14:43