Frage: Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, habe wieder mal eine Frage. Ich bin noch bis Mitte Juli im Erziehungsurlaub. Dann sind die beantragten 2 Jahre um und ich habe einen Landeserziehungsgeldantrag abgegeben, um zu sehen, ob ich was kriegen würde. Wenn ich aber kurzfristig arbeiten gehe und dann nach 2-3 Monaten doch noch den weiteren Erziehungsurlaub nehme oder aber bei meiner Firma aufhöre und eine Abfindung bekomme, habe ich doch für dieses Jahr Einkommen. Wird das dann aufs Jahr umgerechnet und ich würde kein weiteres Erziehungsgeld bekommen (wegen Einkommensgrenze) oder spielt das keine Rolle, da dieses Einkommen in einer Arbeitszeit bezogen werden würde, für die ich nicht im Erziehungsurlaub wäre. Ich würde ja nicht beides in einem Monat bekommen, sondern entweder Gehalt oder Erziehungsgeld. Und wie wäre das bei einer Abfindung? Danke im voraus Angelina

Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 16:48



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo, das kommt auf das Nundesland u die dort geltenden Regeln an. Allgemein kann man das nichts agen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2004



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