Ich werde für mein Kind einen Antrag auf Erziehungsgeld für das Jahr das nach der Geburt folgt stellen. Mein Kind wurde in 12/99 geboren.
Ich weiß jetzt schon, daß wir ab Januar 2001 für das Kind aus erster Ehe meines Mannes 150,00 DM monatlich mehr Kindesunterhalt bezahlen müssen.
Muß das in der Berechnung Berücksichtigung finden oder zählt tatsächlich nur das Einkommen und die Ausgaben im Jahr 2000?
Vielen Dank!
Anke
Mitglied inaktiv - 01.12.2000, 14:47
Antwort auf:
Erziehungsgeld, welches Jahreseinkommen zählt?
Libe Anke, dazu gibt es ein ganz tolles posting von der Steuerberaterin Undine am 10.08.2000.
Schauen Sie doch erst mal da und fragen sonst noch mal nach.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2000
Antwort auf:
Erziehungsgeld, welches Jahreseinkommen zählt?
Ich geh mal davon aus, das es dieses Posting ist, richtig?
"das kommt darauf an,...
Die Einkommensgrenze steht für die ersten 6 monate bei 100 TDM für Verheiratete. Dazu kommen jeweils DM 4.200 für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.
Die Summe der pos. Einkünfte wird um 22% (rv-pflichtige AN) bzw. 27% gemindert. Davon abzuziehen wären noch Unterhaltszahlungen an Kinder, für die die Einkommensgrenze nicht erhöht wurde und evtl. Pauschbeträge nach § 33b EStG für Kinder (Behinderte, Hinterbliebene etc.)
Übersteigt das Einkommen dann die Grenze, wird das ErzG gemindert und zwar um 1/12 von 40% des übersteigenden Betrages.
In den ersten 12 Lebensmonaten wird vom voraussichtlichen Einkommen im Kalenderjahr der Geburt ausgegangen, fällt mit der Geburt ein Einkommen weg, zählt dieses nicht mehr mit."
Leider geht es hier nur um die ersten 12 Lebensmonate. Ich beantrage ab dem 12. - 24. Lebensmonat. Mein Einkommen ist bereits weggefallen. Gilt für die zukünftig zu zahlenden Unterhaltsleistungen das gleiche, wie für das wegfallende Einkommen?
Nochmals herzlichen Danke
Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 22:01