erziehungsgeld und mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erziehungsgeld und mutterschaftsgeld

hallo, 1. meine tochter wird ende september 2 jahre. sie geht aber schon ab 1.9. in den kindergarten. bekomme ich trotzdem noch erziehungsgeld für diesen monat? 2. vom erziehungsulaub gehe ich in den mutterschutz für das 2. kind, was anfang oktober kommen soll, über. vor der geburt bekomme ich mutterschaftsgeld nur von der KK?! und danach? vielen dank für die antwort mit freundlichen grüssen

Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 13:12



Antwort auf: erziehungsgeld und mutterschaftsgeld

zu 1.) wenn du sie nur 6h am tag von mo-fr in die einrichtung bringst, bekommst du erzeihungsgeld. vorrausgesetzt, du bist unter 30h(wenn überhaupt) arbeiten. zu 2.) du bekommst mutterschaftsgeld in den 6wochen und den 8wochen(oder bis zu 12wochen bei einer frühgeburt) wenn du arbeitslos bist, dann bekommst du das selbe geld, nur nennt es sich dann mutteschaftsgeld und wird von der krankenkasse gezahlt. wenn du arbeiten bist dann bekommst du 13Euro(glaub ich) am tag und dein arbeitgeber muß den rest zahlen, falls du mehr verdienst..aber das weiß ich leider nicht zu 100%

Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 15:04



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