Hallo, meine Frage lautet: inwiefern schließen sich der Bezug von Erziehungsgeld und ein Kita-Platz aus? Denn Erziehungsgeld ist für denjenigen bestimmt, der wegen sich zum überwiegenden Teil um die Betreuung des Kindes kümmert. Was passiert, wenn man dann einen Kita-Platz wahrnimmt. Andererseits ist zu bedenken: man kann schließlich 30 Stunden neben dem Erziehungsgeld arbeiten, was eine Fremdbetruung des Kindes implizieren würde, oder? Bin Studentin und erhalte Erziehungsgeld, und mein Kind kommt aber bald in die Kita. Ich bedanke mich im voraus, Lina
Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 21:07