Hallo! Ich befinde mich momentan noch im Mutterschutz. Vorher war ich 7 Monate arbeitslos gemeldet. Nach dem Mutterschutz werde ich Erziehungsgeld beziehen, jedoch steht mir ja kein Erziehungsurlaub zu. Muß ich mich dann wieder arbeitslos melden(bzw bin ich dazu verpflichtet), obwohl ich dem Arbeitsmarkt doch gar nicht wirklich zur Verfügung stehen kann (wegen der Betreuung des Kindes)? Was passiert, wenn ich mich beispielsweise erst nach einem Jahr wieder arbeitslos melde? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 11:19