Hallo, Also ich arbeite momentan als 2/3 kraft und habe eine 26 Std. woche. Habe gelesen das man trotz erziehungsgeld aber 30 std die woche arbeiten darf. ist das richtig und muss ich das melden, wenn ich fürs erste Lj. Erziehungsgeld beantrage und nach nem halben jahr aber wieder in diesem job arbeiten gehe??? man man man diese ganze bürokratie macht mich fertig. lg
Mitglied inaktiv - 13.06.2006, 09:58