Hallo, ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld. Ich entbinde in ca. 3 Wochen und habe mir vorgenommen, soweit alles okay ist, gleich nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen. Grund dafür sind natürlich die Finanzen, aber auch die optimalen Arbeitsbedingungen für mich als Alleinerziehende. Ich arbeite in einem privaten Haushalt als Behinderten-Assistentin. Meine Arbeitszeit besteht aus "Rund-um-die-Uhr-Schichten", dass heißt also, ich arbeite 24 Stunden am Stück (natürlich mit Schlaf) und habe dann dementsprechend freie Tage. Um mein "Soll" zu erfüllen, gehe ich also ca. 8 Tage im Monat arbeiten und bin die restlichen Tage zu Hause. Eine 30-Stunden-Beschäftigung ist somit nicht möglich, da eine Schicht rechnerisch ca. 18 Stunden beträgt. Um nicht über die 30 Stunden zu kommen, dürfte ich also nur 1 Schicht in der Woche machen, was sich finanziell aber nicht rentieren würde, ich müsste dann also Zuschüsse beantragen. Da ich dies umgehen möchte, möchte ich gerne Vollzeit arbeiten, da ich ja in diesem Job die meiste Zeit zu Hause bei meinem Kind sein kann. Nun meine Frage: habe ich nicht trotzdem Anspruch auf Erziehungsgeld, da doch die Haupterziehungszeit ganz allein in meinen Händen liegt? Danke für Ihre Auskunft Liebe Grüße von Jeannette aus Leipzig
Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 12:07