Frage: Erziehungsgeld und Ausbildung

Hallo, ich habe mein erstes juristische Staatsexamen gemacht. Im November werde ich in den Vorbereitungsdienst für das 2. Examen gehen. Dann habe ich eine offiziell eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und ein Netto-Grundgehalt von 700 Euro plus Kinderzuschläge. Erziehungsgeld wurde bis März 2007 bewilligt. Jetzt habe ich telefonisch bei der Erziehungsgeldstelle nachgefragt, ob ich denn überhaupt weiter berechtigt bin. Ansonsten könnte mein Mann (Freiberufler mit etwa 20 Arbeitsstunden pro Woche) das Erziehunggeld ab November beziehen. Die Bearbeiterin von der Erziehungsgeldstelle sagte nun, ich müsse gar nichts ändern, weil das Referendariat ja Ausbildung sei und deshalb auch mehr als 30 Stunden pro Woche dauern dürfe. Kann ich mich auf diese Aussage verlassen? Ich will keine Überraschung erleben, die sich dann nicht mehr rückgängig machen lässt. Sollte/muss ich trotzdem meinen Arbeitsvertrag/Verdienstbescheiniung hinschicken? LG, Stefanie

Mitglied inaktiv - 03.10.2006, 17:25



Antwort auf: Erziehungsgeld und Ausbildung

Hallo, das lernen Sie noch in der Ausbildung (leider nur im praktischen Leben): "Verlasse dich nie auf eine telefonische Aussage, schon gar nicht von einem Amt" Wer schreibt bleibt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2006



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