erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

hallo fr. bader, heute habe ich auch mal eine frage an sie. ich habe am montag einen neuen job begonnen, halbtags. nun bekomme ich ja kein erziehungsgeld mehr, aufgrund meines verdienstes. nun bin ich aber schon seit dienstag krank mit einer nasennebenhöhlenentzündung. war also bisher nur 1 tag arbeiten. ich habe ein halbes jahr probezeit. wie ist es denn nun, wenn ich jetzt gekündigt werde? kann ich dann wieder erziehungsgeld beantragen für den rest der erziehungszeit? oder ist es dann damit vorbei? meine tochter wird im juli 2 jahre und bis dahin würde ja die erziehungszeit gehen. oder ist das nun hinfällig, weil ich ja nun wieder einen job angenommen habe? oder muß ich mich dann arbeitslos melden, im falle einer kümdigung?? und wie wird das arbeitslosengeld dann berechnet? vor der geburt meiner tochter habe ich nämlich ganztags gearbeitet. oder zählt die zeit da nicht mehr?? vielen dank für ihre hilfe. lg manja

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 10:58



Antwort auf: erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

HAllo, das EG bekommt man trotzdem, es sei denn, man liegt über der Grenze. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2003



Antwort auf: erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

Hallo. Wo hast du einen neuen jop angefangen? Hast du da erziehungsurlaub beantragt oder nochbei deiner alten firma und arebitest jetzt mir erlaubnis da? wieviele stunden arbeitest du in der woche? bei 30 stunden steht dir erziehungsgeld zu wenn du unter dem satz liegt volles und drüber gemindert oder garkeins.wenn du arbeitslos wirst auf grund der kündigung deines chefs., bekommst du nur soviel bezahlt wieviele stunden du auch arbeiten kannst und dein kind muß untergebracht sein.

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 15:40



Antwort auf: erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

hi steffy, also ich arbeite in einer neuen firma, habe mich dort beworben und bin genommen worden. ich arbeite 22,5 stunden die woche. meine alte firma ging während meiner ss in konkurs und ich war 1 monat bevor ich in den mutterschutz ging arbeitslos. habe also weder da noch da erziehungsurlaub beantragt. aber wie sieht es nun aus, wenn ich gekündigt werde? bekomme ich dann wieder erziehungsgeld? und kann den erziehungsurlaub wieder nehmen? lg manja

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 16:50



Antwort auf: erziehungsgeld oder arbeitslos melden?

ja klar warum soltest du keins bekommen. es kommt eben darauf an wieviel du und dein mann verdient.geh doch auf das rathaus da gibt es eine broschüre und den antrag.

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 18:15



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