Liebe Frau Bader,
eine Frage brennt mir doch noch auf der Seele. Mein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst läuft zum 30.04.09 aus. Ich habe dem AG noch nicht gesagt, dass ich schwanger bin. Wenn er es erfährt, wird er mich sicherlich nicht mehr unbefristet (wie es momentan angedacht ist) übernehmen sondern den Vertrag auslaufen lassen, da ich ja keinen Kündigungsschutz habe.
Bekomme ich dann trotzdem Erziehungsgeld oder Arbeitslosengeld? Wie rechnet sich das dann in diesem ungünstigen Fall, dass ich dann zum 01.05.09 "arbeitslos" bin, Entbindungstermin ist der 28.05.2009?!
Herzlichen Gruß
Carmen W.
Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 10:53
Antwort auf:
Erziehungsgeld nach Vertragsende
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2008