Hallo Frau Bader,
beim Erziehungsgeld für das 2. Lebensjahr ist angeblich das Einkommen im Jahr der Geburt ausschlaggebend.
Trifft dies auch zu wenn ich seit der Geburt (11.2006) und der darauffolgenden Mutterschutzfrist von 8 Wochen eine Teilzeitbeschäftigung mit 28 Wochenstunden ausübe oder ist dann das Einkommen im 1. Lebensjahr des Kindes ausschlaggeben. Ich war vor der Geburt vollzeitbeschäftigt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 16:00
Antwort auf:
Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr
Hallo,
ja - so ist es.
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008
Antwort auf:
Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr
Also uns wurde gesagt, dass für unser Kind (2006) eben noch Erziehungsgeld nach der alten Regelung gezahlt werden würde und das richtet sich ausschließlich nach dem aktuellen jährlichen Familieneinkommen. Da gibt es dann feste Grenzen, ab wann man zuviel verdient, dass man kein Erziehungsgeld bekommt.
Das muss man entweder mit Einkommensnachweis vom Arbeitgeber oder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich nachweisen.
Zumindest war das bei uns so.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 17:19