Hallo nochmals,
mir brennt noch eine Frage unter den Nägeln.
Da wir "das Pech" haben nicht in den Genuss des neuen Elterngelds ab Jan. 07 zu kommen, da mein ET der 24.12. ist nun eine Frage.
Bei der Erziehungsgeldberechnung zählt ja das Einkommen des Partners des letzten Jahres. Wäre das in unserem Fall das Jahr 2006 da die Entbindung ja kurz vor 2007 ist oder zählt tatsächlich noch das Einkommen aus 2005?
Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 10.07.2006, 11:08
Antwort auf:
Erziehungsgeld - gern an alle
Hallo,
Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt.
WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2006
Antwort auf:
Erziehungsgeld - gern an alle
Hallo!
Ich habe Erziehungsgeld beantragt und kann Dir folgendes sagen....
Wenn Dein Baby noch 2006 geboren wird, dann wird das Einkommen des Ehegatten von 2005 genommen.
Bei Dir wird Deine geplante Arbeitssituation berücksichtigt.
MfG
Levi
Mitglied inaktiv - 10.07.2006, 11:53