Erziehungsgeld bei 6 Monaten Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld bei 6 Monaten Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, bei meinem ersten Kind (jetzt 2 Jahre alt) bin ich nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist wieder voll arbeiten gegangen, habe daher auf das Erziehungsgeld verzichtet. Hätte die Oma, die das Kind betreut hat, Erzeihungsgeld beantragen können? Nun bin ich wieder schwanger und das Baby soll im April 2001 geboren werden. Jetzt habe ich soviel über die neue Regelung des Erziehungsgeldes gelesen und bin doch nicht schlauer geworden. Ich möchte diesmal 6 Monate Erziehungsurlaub nehmen (länger können wir uns nicht leisten) und wir liegen auch nicht über der 100.000 DM-Einkommensgrenze. Wenn man sich vorher darauf festlegt nur max. ein Jahr zu Hause zu bleiben, sollen 900,-DM EG gezahlt werden, wenn man nach den ersten 6 Monaten nicht aufgrund des Einkommens aus der Berechtigung fliegt. Wie ist das nun, wenn ich von vornerein festlege, daß ich nur 6 Monate zuhause bleibe? Gibt es dann auch 900,-DM. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele Grüße aus einem Kaff bei Berlin! Diana

Mitglied inaktiv - 28.09.2000, 13:25



Antwort auf: Erziehungsgeld bei 6 Monaten Erziehungsurlaub

Liebe Diana, im neuen Gestz steht "höchstens 12. Lebensmonat". Das heißt also, es ist auch ein kürzerer Bezug möglich. Die Regelung, daß man das budgetierte Geld nur dann erhält, wenn das Geld über den 6. Monat hinaus zugestanden hätte, ist so korrekt. Nachzulesen ist das ganze unter www. bmfsfj.de. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2000



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