hallo, Frau Bader. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, und würden dies auch gerne nach der Geburt und Mutterschutz bleiben (ET 2.3.04). Nun meine Frage: Haben wir Anspruch auf Erziehungsgeld (wenigstens das erste halbe Jahr, da wir so lange nicht über die Einkommensgrenze fallen würden), auch wenn beide Elternteile voll berufstätig sind? Oder muß sich mind. ein Elternteil hauptsächlich um das Baby kümmern? Und gilt bei der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Erziehugsgelds das Netto- oder Bruttogehalt? Und wird da Fahrtkostenpauschale auch mit angerechnet? Vielen Dank, Caroline
Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 08:44