Frage: erziehungsgeld-anspruch

hallo, Frau Bader. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, und würden dies auch gerne nach der Geburt und Mutterschutz bleiben (ET 2.3.04). Nun meine Frage: Haben wir Anspruch auf Erziehungsgeld (wenigstens das erste halbe Jahr, da wir so lange nicht über die Einkommensgrenze fallen würden), auch wenn beide Elternteile voll berufstätig sind? Oder muß sich mind. ein Elternteil hauptsächlich um das Baby kümmern? Und gilt bei der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Erziehugsgelds das Netto- oder Bruttogehalt? Und wird da Fahrtkostenpauschale auch mit angerechnet? Vielen Dank, Caroline

Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 08:44



Antwort auf: erziehungsgeld-anspruch

Hallo, der Bezugesberechtigte darf nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2004



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