Bekomme ich als Arbeitslose Elternzeit und Erziehungsgeld? Wo müßte ich das beantragen? (Mein Arbeitsvertrag ist befristet und läuft mit meinem Mutterschutz aus....!) Habe nach meinem Mutterschutz also keinen Vertrag mehr...
Bringt es was, wenn ich mich bei meinem Freund (Gewerbeschein) als geringfügigBeschäftigte anmelde und "schreibarbeiten" für ein paar mark mache?
Danke im voraus
micky
Mitglied inaktiv - 30.06.2001, 19:42
Antwort auf:
Erziehungsgeld als Arbeitslose?
Liebe Micky,
EG erhalten Sie, dürfen aber nicht mehr als 19/ 30 Std. pro Wo. arbeiten. Der Verdienst wird angerecnet. Einen Rechner finden Sie unter lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html
EU kann nur nehmen, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt, also keine Arbeitslosen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2001
Antwort auf:
Erziehungsgeld als Arbeitslose?
Jeder hat ein Recht auf Erziehungsgeld und Elternzeit, bin auch arbeitslos. Bei uns muß man das beim Versorgungsamt beantragen (bin aus Thüringen)
Mitglied inaktiv - 01.07.2001, 12:05