Frage: Erziehungsgeld Vater

Hallo Frau Bader, wir haben einen kleinen Spezialfall und hoffen, Sie können uns helfen. Unser Sohn kam 12/00 zur Welt, nach vielen Problemen haben wir den Antrag letzlich über meinen Mann stellen müssen und bekommen seit Januar die DM 600. Jetzt haben wir folgendes Problem: demnächst läuft ja das Geld für das 1.LJ aus, mein Mann ist selbständig (nur am Wochenende unterwegs, deshalb kommt er nicht über die 19 Std), momentan läuft jedoch sein Verkauf so gut wie gar nicht, deshalb bin ich auch im Juni vorzeitig wieder ins Berufsleben eingestiegen. Jedoch nur 30 Std wöchentlich, sonst kriegen wir daheim gar nichts geregelt, denn unser Kind benötigt von seiner Mentalität ständig Betreuung und damit kann man keinen Haushalt führen (momentan schläft der Kleine 8-10 Std.pro Tag-incl.Nacht) Hierfür bekomme ich im Jahr ca DM 38.000 und bei meinem Mann sind es ca DM 5.000 zu verst.Gewinn. Liegen wir jetzt nicht für den Folgeantrag zu hoch und sollten ihn erst gar nicht stellen - sondern ich mir lieber einen anderen Job suchen? Tut mir leid, das der Text so lang ist, aber ich denke sonst hätte man es nicht verstanden. Danke im voraus. Sunny

Mitglied inaktiv - 13.10.2001, 11:54



Antwort auf: Erziehungsgeld Vater

Liebe Sunny, ausrechnen darf ich das hier nicht für Sie. Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2001



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