Frage: Erziehungsgeld & Selbständigkeit

Hallo, unser Kleiner wird am 01. Mai 2 Jahre alt. Ich hätte die Möglichkeit (& werde sie auch auch nutzen) mich ab Mai selbständig zu machen. Steht mir dann noch weiterhin das Eerziehungsgeld (wäre das Landeserziehungsgeld) zu? Vielen Dank für die Antwort(en) und allen viel Glück für 2006. Nicole

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 09:54



Antwort auf: Erziehungsgeld & Selbständigkeit

Hallo, wenn Sie nicht mehr als 30 Std. arbeiten und nicht zu viel verdienne, ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2005



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