Hallo,
wir haben vor kurzem das Erziehungsgeld für das zweite Jahr beantragt u auch bewilligt bekommen (173 Euro montl.).Bisher war mein Mann der Alleinverdiener,denn ich habe eine 2-Jährige Elternzeit beantragt.
Seit 2 Wochen arbeite ich in einem 400 Euro Job.Es ist auch ein anderer Betrieb.Ich würde montl. ca 360 Euro verdienen.
Meine Fragen:
-Muss ich es meinem Arbeitgeber(bei dem die Elternzeit beantragt wurde)melden das ich auf 400 Euro Basis arbeite?
-Muss es dem Versorgungsamt gemeldet werden wenn man geringfügig beschäftigt ist? Oder nur wenn man wieder auf Steuerkarte arbeitet?
LG Jessica
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 14:59
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Erziehungsgeld-Meldepflicht?!
Hallo,
Sie muessen beides mitteilen.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2007
Antwort auf:
Erziehungsgeld-Meldepflicht?!
Du musst es beiden Stellen mitteilen.
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 15:04
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Erziehungsgeld-Meldepflicht?!
Es heißt ja,sobald eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird muß es gemeldet werden.Habe aber gehört,daß eine Beschäftigung erst ab 30 std pro Woche als Erwerbstätigkeit gesehen wird.Ich arbeite aber max 8 std in der Woche.Mal setze ich auch ne Woche aus.
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 17:16
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Erziehungsgeld-Meldepflicht?!
Du musst es immer mitteilen, da das Einkommen sich ja erhöht.
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 18:07