Da ich mich gerade mit all den bürokratischen Fragen rumschlage, hier die nächste :-)
erziehungsgeld kann ich ja für die zeit nach dem mutterschutz beantragen, aber ab wann beantragt man den Kindergeld? und wenn beides gleichzeitig erhalten werden kann wird das dann für den berechnungsbetrag vom erziehungsgeld abgezogen???
lg
pet
Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 09:33
Antwort auf:
Erziehungsgeld & Kindergeld???
HAllo,
ab der Geburt, es wird nicht angerechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2004
Antwort auf:
Erziehungsgeld & Kindergeld???
Kindergeld bekommt man ab dem Monat, wo das Kind geboren ist und das dann auch zusätzlich zum Erziehungsgeld. Das Kindergeld wird auch nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Liebe Grüße
Yvonne
Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 13:10