Hallo Faru Bader!
Meine Tochter wird im Januar 5 Monate. Wir leben momentan im Aussland(Spanien). Meine Frage lautet, habe ich Anspruch auf Erziehungsgeld oder Kindergeld, da ich in Deutschland noch gemeldet bin!
Ich war mir nicht sicher und habe diese Hompage nun entdeckt. Wenn ja gibt es Fristen wann der Antrag abgegeben werden muss?
Vielen Dank im Voraus
Lieben Gruss
Kerstin
Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 11:31
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Kindergeld
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Kindergeld ist eine Art Bonus bei der Steuer - gilt also nur, wenn man in D Steuern zahlt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.12.2006
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Kindergeld
Hallo Frau Bader!
Ersteinmal danke für die schnelle antwort.
Ich schliesse nun daraus das ich keinen Anspruch habe.
Noch eine Frage ist mir in den Sinn gekommen, wenn ich wieder nach Deutschland zurückgehe, habe ich dann wieder Anspruch, da ich durchgägig in Deutschland gemeldet war?!
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 27.12.2006, 01:40
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Kindergeld
Hallo Frau Bader!
Ersteinmal danke für die schnelle antwort.
Ich schliesse nun daraus das ich keinen Anspruch habe.
Noch eine Frage ist mir in den Sinn gekommen, wenn ich wieder nach Deutschland zurückgehe, habe ich dann wieder Anspruch, da ich durchgägig in Deutschland gemeldet war?!
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 27.12.2006, 01:41