Frage:
erziehungsgeld, Hartz 2 Fragen über Fragen
Hallo,
ich erwarte im September mein erstes Kind und ich fühl mich reichlich überfordert... ich bin momentan berufstätig und möchte nach der geburt erst einmal 1 jahr Elternzeit nehmen. aber in der zwischenzeit habe ich ja weiter kein einkommen als das Kinder- und erziehungsgeld... kann ich in dieser Zeit Geld vom amt beziehen und wie und wann müsste das beantragt werden? Wie wäre es wenn ich nach einem halben Jahr doch wieder arbeiten wollen würde, geht das?
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 16:45
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Hallo,
zunächst ist die Leistungsfähigkeit des Vaters zu prüfen.
Danach bekommen Sie kein Arbgeld, da Sie dem ARbmarkt nicht zur Verfügung stehen, sondern Sozialhilfe u evtl. Unterhaltsvorschuss bzw. zusätzl. Sozialleistungen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2006
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Wenn Du wegen des Kindes nicht arbeiten gehen kannst muß in erster Linie Dein Mann bzw. der Kindsvater für Dich aufkommen.
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 18:52
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Das is das problem der verdient auch kein vermögen, zahlt unterhalt für seinen sohn und nunja leben will man ja auch noch...
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 20:46
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Auch wenn er "kein Vermögen" verdient ist er verpflichtet, Frau und Kind zu unterhalten.....bevor die Allgemeinheit einspringt!
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 20:57
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wenn bedarf bestehen sollte kann es ergänzend was von der arge geben, aber dafür müßtet ihr wirklich ein sehr geringes familieneinkommen haben. vielleicht auch wohngeld?
bzgl. der elternzeit: du kannst nur vorzeitig wieder arbeiten, wenn sich deine wirtschaftliche situation erheblich verschlechtert hat. ansonsten hast du keinen anspruch darauf, vorzeitig zurückzukehren. das geht dann nur einvernehmlich mit dem ag.
lg
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 20:58
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nunja über geld spricht man nicht... aber wenn wir 900 € netto haben ohne mein einkommen, dann kann ich noch 400 € miete und 200 € unterhalt fürs andere kind abziehen, dann bleiben uns halt noch für auto, versicherung und zum leben von seinem gehalt grade mal 300 € und das is in meinen augen weissgott nicht viel...
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:07
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http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
kannst ja hier mal schauen..
lg
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:10
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hm danke werd ich mal machen =)
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:11
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Hallo !
Wenn er nur 900 Euro netto hat , braucht er keinen Unterhalt zu zahlen -auch nicht fürs andere Kind !
Es sei denn er ist arbeistlos , denn dann dürfte er nur 730 Euro behalten !
lg ...anonym...
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 06:53
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aber wie kann es denn dann, das er schon bevor das Jugendamt wusste was er verdient, feststand was er zahlen muss???
Und wehe er zahlt nicht dann is aber Holland in not... Dann bekommt er gleich post vom amt...
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 12:02
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Ups sorry !
Wenn Ihr zusammenlebt kann sich der Selbstbehalt um 25% kürzen ...das hatte ich in meiner anderen Antwort nicht bedacht und damit müssen ihm dann 667 Euro bleiben und dann kommt das mit den 200 Euro fürs andere Kind doch hin! Noch !! denn wenn Euer Kind da ist muß es mit in die Berechnung genommen werden
lg ...anonym..
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 13:15
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Hmmm... nunja wir leben ja noch nicht lange zusammen, und zum zeitpunkt wo der Unterhalt fürs 1. kind berechnet wurde lebte er ja noch alleine...
ich selber muss zugeben das ich da herzlich wenig ahnung von habe, ich stehe im moment auch wie ein ochs vorm berge...
aber danke erst mal für deine auskunft
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 13:21