Erziehungsgeld- Budgetentscheidung ändern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld- Budgetentscheidung ändern

Ich habe mich für die Erziehungsgeld-Variante Budget entscheiden, also sprich ein Jahr die 450 euro. Das Jahr ist fast um und ich habe kein Jobaussichten, so dass ich mein Kind weiterhin betreuen möchte, voraussichtlich bis zum Kindergarten. Ich habe keinen Arbeitgeber, also auch keine Elternzeit beantragt. Vorher war ich arbeitslos gemeldet. Haben Sie vielleicht einen Tipp, mit welchen Argumenten man der Erziehungsgeldstelle eine nachträgliche Änderung schmackhaft machen kann? Ich weiß, dass das nur in Ausnahmefällen genehmigt wird und die erste Entscheidung verbindlich ist, aber vielleicht gibt´s doch schlagfertige Argumente. (Leider bin ich nicht schwanger geworden.) Ist es überhaupt rechtes auf eine Entscheidung festgenagelt zu werden? Die familiäre Situation kann man doch erst einschätzen, wenn das Baby eine Weile im Hause wohnt? Mir ist klar, dass ich dann im zweiten Jahr nicht den vollen Satz bekomme, aber ich möchte auch nicht die 2000 Euro verschenken. Erstmal Danke Heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 14:04



Antwort auf: Erziehungsgeld- Budgetentscheidung ändern

Hallo, die Entscheidung ist verbindlich! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2005



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