Hallo, ich habe eine Frage... folgendes war und ist die Situation: Ich war bis Februar 2003 in Deutschland wohnhaft und auch berufstaetig. Ab Maerz 2003 war ich dann in den Niederlanden berufstaetig, aber immer noch in Deutschland wohnhaft. Der Arbeitsvertrag war befristet und wurde dann noch mal bis zum Ende meines Mutterschutzes netterweise verlaengert. Danach hab ich mich dann entschieden, erstmal Vollzeit-Mutter zu sein. Da noch ein Restanspruch von Arbeitslosengeld bestand, hab ich dann von Juni 2004-Oktober 2004 Arbeitslosengeld bezogen. Fuer unsere TOchter, die im Maerz 2004 geboren ist, habe ich Erziehungsgeld bezogen und zwar bis zum 8.3.2006. In dieser Zeit war ich bei der BEK beitragsfrei versichert. Unser Sohn ist nun am 26.4.06 geboren. Auch fuer ihn erhalte ich Erziehungsgeld. Vom 9.3.-zum heutigen Zeitpunkt bin ich wieder freiwillig beitragspflichtig versichert... was heisst, dass die BEK mir jeden Monat knapp 300 EUR abknoepft. Steht mir jetzt wieder eine beitragsfreie KV zu? Die BEK behauptet, dass alleiniger Bezug von Erziehungsgeld nicht ausreichend ist, sondern es haette vorher eine Pflichtmitgliedschaft oder Arbeitslosigkeit bestehen muessen. Ich finde den § 224, SGB 5 da nicht ganz deutlich... Welche Moeglichkeiten habe ich - falls der alleinige Bezug von Erziehungsgeld nicht ausreichend ist - doch noch beitragsfrei versichert zu sein? Die 7000 EUR koennte ich naemlich sehr gut fuer unsere Familie gebrauchen... :( Wie viele Stunden muesste ich wieder zurueck in den Beruf und fuer welchen Zeitraum? Reichen einige Tage aus? Gesetzt den Fall, es stellt mich jemand fuer sagen wir mal 2 WOchen ein... Ich hab leider das Vertrauen in die Barmer etwas verloren, da mir damals auch nichts von der Beitragsfreiheit gesagt wurde, ich durch Zufall darauf gestossen bin und dann 4000 EUR Rueckzahlung bekommen hab... Vielen Dank fuer die Beantwortung der vielen Fragen... Britta
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 21:42