Hallo Frau Bader, ich muss Sie mal wieder in Anspruch nehmen bzw. Ihren Rat erfragen. Mein Partner ist Student und ich bekomme ab Juli eine Weiterbildung vom Arbeitsamt. Daher muss unser Sohn (1 Jahr) zu einer Tagesmutter. Haben wir weiterhin Anspruch aufs Erziehungsgeld wenn unser Kind 8 h / Tag von ihr betreut wird? LG vina
Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 13:49