Hallo
In einer Sendung hörte ich vor kurzen, das es ein Gerichtsurteil gibt, in dem entschieden wurde, dass Personen die Erziehungsgeld bekommen auch Arbeitslosenhilfe beantragen können,obwohl der Arbeitsvertrag ja weiterhin besteht.
Leider habe ich etwas zu spät eingeschaltet.
Frage: Gibt es dieses Urteil wirklich und von welchem Gericht wurde es beschlossen.Können sie mir event. sogar noch mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Gruß
Heike
Mitglied inaktiv - 10.11.2000, 20:03
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Arbeitslosenhilfe
Liebe Heike, da gibt es vom heutigen Tag schon 2 Fragen! Haben Sie eine Vorstellung, welche Sendung das war? Ich tappe da im Dunkeln und finde auch auf Juristen-Seiten nichts.
Aber ich fahnde weiter
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2000
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Arbeitslosenhilfe
Ich konnte den Sachverhalt direkt mit RTL klären. Nachfolgend die Antwort auf meine Anfrage seitens RTL!
RTL Television
Zuschauerredaktion
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Tel: 0138-1050
Fax: 0221-4564879
E-mail: webmaster@RTL.de
de
Hallo !
Vielen Dank für Ihre eMail und Ihr Interesse an unserem Fernsehprogramm.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß dem Beitrag in RTL Punkt 12 eine
Falschmeldung zugrunde liegt. Dabei liegt der Fehler allerdings nicht bei
der Punkt 12 Redaktion, sondern bei einer juristischen Fachzeitschrift, die
falsch oder ungenau recherchiert hat.
Dieses Aktenzeichen ist leider schon lange nicht mehr gültig! Soll heißen:
dieses Gesetz oder diesen Beschluß gibt es schon seit ca. 2 Jahren nicht
mehr!
Ein Anruf beim Sozialgericht hat aus diesem Grunde keine Aussicht auf
Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln,
Webmaster
Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 13:03