Hallo! Wie ist das mit dem Erziehungsgeld für das zweite Kind, wenn ich zwischen dem EU nicht wieder arbeiten gehe? Das zweite Kind würde noch im EU kommen bevor die drei Jahre rum sind. Bekomme ich dann für das zweite auch Erziehungsgeld ohne einen Tag gearbeitet zu haben? Und wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Bekommt man das nur, wenn man zwischendurch wieder gearbeitet hat? Vielen Dank für die Auskunft. Gruß Röschen
Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 12:38