Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, daß das Erziehungsgeld nicht angerechnet wird, wenn man vor dem Mutterschaftsgeld die Arbeitslosenhilfe bezogen hat. Ist das Richtig? Kann ich mir gar nicht vorstellen!
Also Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld in diesem Fall???
Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 17:13
Antwort auf:
Erziehungsgeld - ALH
Liebe Kathleen,
1. Arbeitslose Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist vor der Geburt als Bezieherin von Arbeitslosenhilfe gesetzl. kk-versichert sind, bekommen von der KK Mutterschaftsgeld
2. EG ist neben ALH möglich, nicht aber neben Arblosengeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2000
Antwort auf:
Erziehungsgeld - ALH
Danke für Ihre Antwort, aber ich hatte was anders gefragt1
Bekommt man zum Muterschaftsgeld (Berechnungsgrundlage ALH) auch das Erziehungsgeld???
Alh und erziehungsgeld gleichzeitig das wußte ich.
Tschüß
Mitglied inaktiv - 19.10.2000, 14:26