Hallo,
Ich weiß, daß es bei uns in B-W. Erziehungsgeld für das dritte Jahr auch gibt. Aber ich habe gehört, nur wenn man von anfang an in dem Mutter Kind Projekt mitmacht. Ich wollte aber eigendlich schon nach zwei Jahren wieder arbeiten. Nun kann ich aber erst im April, ein halbes Jahr länger, wieder anfangen. Kann ich nun doch noch Erziehungsgeld beantragen?
Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 10:24
Antwort auf:
Erziehungsgeld 3. Jahr
Liebe Eyelyn,
Baden-
Württemberg
In Baden-Württemberg wird im Anschluss an den Bezugszeitraum
für das Bundeserziehungsgeld für weitere zwölf
Monate ein Landeserziehungsgeld in Höhe von 205 8
monatlich gezahlt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 erhöht
sich der Betrag ab dem dritten Kind auf 307 8. Bei Mehrlingen
wird entsprechend mehrfach gezahlt.
Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig
gewährt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 liegt die Einkommensgrenze
für Ehepaare bei 1.380 8, für Alleinerziehende
bei 1.125 8 monatlich. Die Einkommensgrenze
erhöht sich für jedes weitere Kind um 179 8 für Geburten
ab 1. Januar 2001, um 205 8 für Geburten ab 1. Januar
2002 und um 230 8 für Geburten ab 1. Januar 2003. Bei
Überschreiten der Einkommensgrenze verringert sich das
Landeserziehungsgeld stufenweise.
Wenn Eltern das Budget-Angebot des Bundeserziehungsgeldes
wählen, entfällt das Landeserziehungsgeld.
Bei der eventuellen Entscheidung
für das Budget sollte dies berücksichtigt
werden.
Antragsberechtigt sind Mütter und Väter, die nicht erwerbstätig
sind oder die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Die den Antrag stellende Person oder das Kind, für
das Landeserziehungsgeld beantragt wird, müssen Deutsche
oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates
sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-
Württemberg haben. Antragsformulare sind bei den
Bürgermeisterämtern erhältlich. Nähere Auskünfte erteilt
die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Karlsruhe
(Tel. 072 1/3 83 30).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2002