Hallo, mir wurde das Erziehungsgeld auf 125 Euro gekürzt, obwohl ich alleinerziehend und nur 30 Stunden/Woche arbeite. Für Eine Tagesmutter zahle ich 300 Euro im Monat. Der Sachbearbeiter für Erziehungsgeld sagte mir, die Tagesmutter sei mein "Privatvergnügen" und würde nicht angerechnet. Soll ich Widerspruch einlegen, habe ich Chancen?
Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 22:01