Frage: erziehungsberechtigt

hallo! ich lebe mit meinem freund und vater unserer tochter im gemeinsamen haushalt. er hat kurz nach der geburt die vaterschaftsanerkennung gemacht, wir sind aber nicht verheiratet. meine frage wäre nun, ob er genauso erziehungsberechtigt ist wie ich!? er möchte zb unsere tochter taufen lassen. ich nicht. hat er die gleichen rechte und pflichten wie ich oder hab ich mehr zu sagen? danke

Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 09:50



Antwort auf: erziehungsberechtigt

..ist so ok

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2002



Antwort auf: erziehungsberechtigt

Hallo, also, wenn ihr beim JA keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben habt, hast Du alleine das Sorgerecht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht dasselbe wie Sorgerecht, damit ist "nur" gesichert, daß Dein Freund und Dein Kind gegenseitiges Umgangsrecht haben, daß Dein Freund dem Kiddy Unterhalt zu zahlen hat und Dein Kind Deinem Freund gegenüber erbberechtigt ist. solange Du nicht die sorgeerklärung unterschreibst, hast du alleine das volle Sorgerecht Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen

Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 16:48



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