hallo!
ich lebe mit meinem freund und vater unserer tochter im gemeinsamen haushalt.
er hat kurz nach der geburt die vaterschaftsanerkennung gemacht, wir sind aber nicht verheiratet.
meine frage wäre nun, ob er genauso erziehungsberechtigt ist wie ich!?
er möchte zb unsere tochter taufen lassen. ich nicht.
hat er die gleichen rechte und pflichten wie ich oder hab ich mehr zu sagen?
danke
Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 09:50
Antwort auf:
erziehungsberechtigt
..ist so ok
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2002
Antwort auf:
erziehungsberechtigt
Hallo,
also, wenn ihr beim JA keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben habt, hast Du alleine das Sorgerecht.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht dasselbe wie Sorgerecht, damit ist "nur" gesichert, daß Dein Freund und Dein Kind gegenseitiges Umgangsrecht haben, daß Dein Freund dem Kiddy Unterhalt zu zahlen hat und Dein Kind Deinem Freund gegenüber erbberechtigt ist.
solange Du nicht die sorgeerklärung unterschreibst, hast du alleine das volle Sorgerecht
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 16:48