Frage: Erziehungsberechtigt

Hallo Frau Bader, ich bin seit 2004 vom Kindsvater getrennt und dann auch geschieden, wieder neu verheiratet seit 2008. Ich habe da alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und wir haben beide gemeinsam das Sorgerecht. Die Schule frage nun nach den Erziehungsberechtigten. Ist mein Ehemann auch irgendwie erziehungsberechtigt ? Es geht z. B. darum wenn das Kind krank ist um es eher aus der Schule abzuholen usw. Ich habe noch ein Baby und bitte oft meinen Mann.

von Ostfriesenmama am 17.05.2011, 22:45



Antwort auf: Erziehungsberechtigt

Halo, Ihr Ehemann hat rechtlich leider gar keine Befugnisse. Sie können ihn schriftl. bevollmächtigen, den Kleinen abzuholen - aber erzeihungsberechtigt ist er nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2011



Antwort auf: Erziehungsberechtigt

Hallo Ja, ist er. gemeinsames Sorgerecht = gemeinsame Sorge = erziehungsberechtigt. Im KIGA musste ich Erziehungsberechtigte und Abholberechtigte / Anrufberechtigte ( Freundin / Nachbarin ) aber gesondert angeben.

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 08:06



Antwort auf: Erziehungsberechtigt

hat keine erziehungsberechtigung. aholen darf er deinen sohn, wenn du ihn als abholer angibst.

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 08:36



Antwort auf: Erziehungsberechtigt

Falsch ausgedrückt, der Vater ist erziehungsberechtigt, Dein Mann nur abholberechtigt !

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 09:33



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