Hallo Frau Bader,
ich bin seit 2004 vom Kindsvater getrennt und dann auch geschieden, wieder neu verheiratet seit 2008. Ich habe da alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und wir haben beide gemeinsam das Sorgerecht.
Die Schule frage nun nach den Erziehungsberechtigten.
Ist mein Ehemann auch irgendwie erziehungsberechtigt ?
Es geht z. B. darum wenn das Kind krank ist um es eher aus der Schule abzuholen usw. Ich habe noch ein Baby und bitte oft meinen Mann.
von
Ostfriesenmama
am 17.05.2011, 22:45
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt
Halo,
Ihr Ehemann hat rechtlich leider gar keine Befugnisse. Sie können ihn schriftl. bevollmächtigen, den Kleinen abzuholen - aber erzeihungsberechtigt ist er nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2011
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt
Hallo
Ja, ist er. gemeinsames Sorgerecht = gemeinsame Sorge = erziehungsberechtigt.
Im KIGA musste ich Erziehungsberechtigte und Abholberechtigte / Anrufberechtigte ( Freundin / Nachbarin ) aber gesondert angeben.
Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 08:06
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt
hat keine erziehungsberechtigung.
aholen darf er deinen sohn, wenn du ihn als abholer angibst.
Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 08:36
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt
Falsch ausgedrückt, der Vater ist erziehungsberechtigt, Dein Mann nur abholberechtigt !
Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 09:33