Hallo,
habe vor kurzem erfahren das ich beim Jugendamt mit der Mutter als gemeinsam Erziehungsberechtigt eingetragen bin.Die Kindesmutter sagte mir immer sie sei allein Sorgeberechtigt nun frage ich mich ob dem denn wirklich so ist,ob es nur eine weitere Lüge ist?
Heißt gemeinsam Erziehungsberechtigt auch gemeinsam Sorgeberechtigt?
Tochter ist am 08.07.2010 geboren,Vaterschaft wurde anerkannt,Sorgerechtsregelung wurde nicht gemacht.
Galt im Juli 2010 schon die neue Sorgerechtsregelung oder noch nicht?Finde im Inet immer was von Juli 2010 und August 2010.
Da es jetz massive Probleme in der Erziehung und Umgang dritter mit meiner Tochter gibt würde ich gern wissen woran ich da bin.
Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 12:03
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt gleich Sorgeberechtigt?
Hallo,
das Erziehungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Wenn Sie das nicht haben, sind Sie auch nicht erziehungsberechtigt (so blöd das klingt)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2011
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt gleich Sorgeberechtigt?
wenn ihr nicht verheiratet wart und du keine sorgerechtsregelung unterschrieben hast, dann hast die mutter das alleinige sorgerecht.
wenn du das gemeinsame haben willst, müßtest du das beantragen. dürfte eigentlich keine probleme geben.
bei massiven problemen in der erziehung und im umgang dritter wird dir das aber nicht viel helfen. würde das jugendamt um rat bitten, deine tochter ist ja auch noch sehr klein...
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 12:29
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt gleich Sorgeberechtigt?
Danke schon mal für die Antwort,Gespräch beim JA steht nächste Woche an.
Antrag werde ich dann mal stellen gehe die Woche noch.
Wieso hilft das gemeinsame Sorgerecht nicht bei dem Umgang dritter?
Es kann doch nicht sein das die Mutter entscheiden darf das ein zweifach Inhaftierter Straftäter der die Mutter und meine Tochter bedroht hat weiterhin Umgang mit meiner Tochter hat,oder?
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 12:39
Antwort auf:
Erziehungsberechtigt gleich Sorgeberechtigt?
in der regel kannst du auch bei gsr nicht dreinreden, mit wem deine tochter kontakt hat, es sei denn, du kannst beweisen, daß der umgänger dem kind ( mutter ist in dem fall uninteressant ) geschadet hat/schadet. und das nicht verbal, sondern physisch.
genauso kannst du entscheiden, ob vll deine freundin kontakt mit deiner tochter hat oder deine mutter/vater/bruder/schwester. ob das dem anderen elter gefällt oder nicht, spielt keine rolle.
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 14:01