Erzieher freigestellt - Informationspflicht an Eltern ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erzieher freigestellt - Informationspflicht an Eltern ?

Hallo Unser Erzieher wurde vorgestern von einem Tag auf den anderen freigestellt vom AG. Ebenso vorgestern durfte er sich dann noch von den Kindern verabschieden, jedoch nicht alleine mit den Kindern in der Gruppe sein. Unsere Tochter ist gerade mal 1,5 und sprachlich nicht in der Lage sich zu äußern, wenn was gewesen wäre. Im Vorfeld gab es schon viele Gerüchte über diesen Erzieher aus früherer Zeit. Meine Bekannte hat auch ein Kind in dieser Einrichtung, und sie führte damals ein Gespräch mit ihm deswegen, er räumte Fehler ein ( Festsetzen im Hochstuhl, anbrüllen und festes anpacken der Kinder ) und versicherte sowas würde nicht mehr vorkommen. Wir selbst waren zufrieden. Seit dieser Freistellung und dem Wissen und damals habe ich ein sehr schlechtes Gefühl. Welch Informationen sind erlaubt um die Ängste der Eltern nicht zu schüren, auf welche Informationen kann ich bestehen ? Man wird doch nicht von einem Tag auf den anderen einfach so freigestellt ? Danke.

von Mogli18 am 01.03.2013, 20:57



Antwort auf: Erzieher freigestellt - Informationspflicht an Eltern ?

Hallo, einen Anspruch auf Auskunft haben Sie nur, wenn ein Straftatbestand an Ihrem Kind vorliegt. Fragen Sie die Leitung Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2013



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