Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: ich arbeite als Ärztin, mein Vertrag läuft ein halbes Jahr nach dem berechneten Entbindungstermin aus. Zum gleichen Zeitpunkt werde ich meinen Mann zu einem Auslandsaufenthalt (GB) begleiten. Ich möchte prinzipiell nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, ohne Erz.urlaub zu nehmen. Mein Chef sieht wenig Chancen (bei der Verwaltung), meinen Vertrag zu verlängern und mich dann für 2 Jahre zu beurlauben. Er würde mich gerne verlängern, wenn ich dann 2 Jahre EU nehmen würde, dann wäre meine Stelle garantiert. Nun meine Fragen: 1. Zählt der Erz.urlaub auch im Ausland? Oder kann ich hier der Verwaltung angeben, ich nehme Erz.urlaub, verzichte auf das Geld und arbeite in GB lustig weiter? 2. Wenn der Erz.urlaub auch in GB gilt, wieviel darf ich dann arbeiten? 3. Habe ich vielleicht einen Anspruch auf Beurlaubung, auch bei einem Zeitvertrag? Etwas komplexes Problem, ich hoffe, Sie können mir helfen. Herzlichen Dank, Anna
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 13:03