Hallo,
leider bekam ich heute telefonisch ein Nein, was mein Erz.geld betrifft. Grund: Ich werde ein halbes Jahr (ich habe Elternzeit genommen) bei meinem Mann in den USA bzw. hier in Deutschland bei meinen Eltern wohnen. Da ich hier "auf Lebenszeit" verbeamtet bin und die Hälfte des nächsten Jahres in Deutschland sein werde, war ich (und zunächst auch die Sachbearbeiterin) der Meinung, das entspräche absolut dem "gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland". Leider hat sie nun irgendwelche (internen???) Richtlinien herausgekramt, denen zufolge das nur DANN ginge, wenn mein Mann irgendwo in Europa, nicht aber in USA arbeiten würde (übrigens "nur" ein Uni-Projekt, befristet, alle Nachweise hatten wir abgegeben).
Was nun? Wir brauchen das Geld bzw. hätten unsere Wohnung hier vielleicht nicht gekündigt, hätten wir das vorher gewusst. Denn wenn wir die Wohnung behalten hätten, wäre alles kein Problem! Ansonsten hätten wir Anspruch und auch auf das volle Geld.
Einspruch, Anwalt????
Vielen Dank & viele Grüße, jo
Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 11:37
Antwort auf:
Erz.geld in den USA
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2006
Antwort auf:
Erz.geld in den USA
Hallo jo,
konkretes kann ich Dir bei Beamtentum nichts sagen, nur bei gewöhnlichen Entsendungen.
Aber ein Tipp von mir: schau mal auf das bekannte w und dann talkaboutusa punkt de. Dort kannst Du Deine Frage stellen - denn diese Thematik wird immer heiß diskutiert.
Vergesst nicht, dass Eure Krankenversicherungen auf große Anwartschaften umgestellt werden.
Gruß,
Sanne
Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 11:41
Antwort auf:
Erz.geld in den USA
vielen dank für den tipp mit der homepage! werd mich dort mal umschauen (auch zu anderen dingen) :-)
Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 21:18