Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit und erneut schwanger. Ich habe meine Elternzeit vom ersten Kind bis zum Beginn der Mutterschutzfrist am 04.08. verlängert. Meine Frage: Normalerweise erwirbt man einen Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist. Ist das auch so, wenn diese sich nahtlos an die Elternzeit des 1.Kindes anschließt und ich praktisch nicht gearbeitet habe? Vertraglich habe ich 30 Tage Urlaub. Mutterschutzfrist wäre vom 4.8.-10.11. 2 volle Kalendermonate (=5 Tage Urlaubsanspruch?) oder 3 Monate bis 4.11. (=8 Tage Urlaubsanspruch?).
Ich hoffe Sie können mir helfen.
grinch 22
von
grinch22
am 13.05.2013, 10:24
Antwort auf:
Erwirbt man Urlaubsanspruch für Mutterschutzzeit wenn man vorher Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Erwirbt man Urlaubsanspruch für Mutterschutzzeit wenn man vorher Elternzeit
Ja, auch dann!
Ist ja ganz normaler Mutterschutz.
Elternzeit bis zum 04.08.
Mutterschutz von 05.08. bis 11.11.13
Urlaubsanspruch pro Jahr 30 Tage
2,5 Tage pro Monat
4 Monate Mutterschutz = 4 Monate, die du nicht komplett in Elternzeit warst
= 10 Tage Urlaub für 2013
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.05.2013, 13:04