Frage: Erwerbsminderungsrente

Hallo, Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Erwerbsminderungsrente. Undzwar ist es so, wenn jemand innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat, bekommt man Erwerbsminderungsrente. Bei mir ist es so: ich habe eine 5 Jahre alte Tochter und war mit ihr bis jetzt zu Hause. Ich habe für fast ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen und mal für ein paar Monate gearbeitet (400 € Job). Bekomme ich jetzt keine Erwerbsminderungsrente, weil ich mit meiner Tochter zu Hause war und keine Pflichtbeiträge bezahlt habe?

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:31



Antwort auf: Erwerbsminderungsrente

Hallo, sorry, nicht mein Rechtsgebiet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2010



Antwort auf: Erwerbsminderungsrente

Hallo, Sofern noch nicht geschehen, solltest Du die Geburt der Tochter der Rentenversicherung anzeigen. Pro Kind werden Dir 3 Jahre Pflichtversicherungszeiten gutgeschrieben :-))) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 23:43