Hallo, Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Erwerbsminderungsrente. Undzwar ist es so, wenn jemand innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat, bekommt man Erwerbsminderungsrente. Bei mir ist es so: ich habe eine 5 Jahre alte Tochter und war mit ihr bis jetzt zu Hause. Ich habe für fast ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen und mal für ein paar Monate gearbeitet (400 € Job). Bekomme ich jetzt keine Erwerbsminderungsrente, weil ich mit meiner Tochter zu Hause war und keine Pflichtbeiträge bezahlt habe?
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:31