Frage: erwachsenenadoption

das tut mir leid, dann habe ich es nicht verstanden. Also ich habe geglaubt, dass ein mensch nur 1 rechtliches elternpaar haben kann und nicht 2. so heisst es ja, er ist den adoptiveltern und den leiblichen eltern verpflichtet. wenn er seinen geburtsnamen nicht behalten darf, sondern den geburtsnamen der adoptiveltern nehmen muss,wie kann man dann hinterher überhaupt noch feststellen, zu welcher familie er gehört? er wird dann ja, so verstehe ich das, im familienbuch der adoptiveltern geführt, oder? wenn die leiblichen eltern dann z.B. sozialhilfe benötigen und die adoptiveltern auch, dann muss er ja für beide bezahlen?? gruss sabine

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 15:33



Antwort auf: erwachsenenadoption

Hallo, genauer als geschrieben weiß ich es ncht. Dafür sind Notare zuständig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2003