Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt

Hallo, Die Erstausstattung ist Sonderbedarf des Kindesunterhalts. Gibt es hier pauschale Ansätze? Hab von 1.000 Euro bis 2.900 Euro gelesen. Fundstellen im Gesetz oder richterliche Urteile zur Orientierung? Gilt das pro Kind bei Zwillingen? Die Beistandschaft ist über das Jugendamt vorgesehen. Was müsste der Vater hier für die Erstaustattung leisten? Mit freundlichen Grüßen

von Schmetterlinggg am 16.07.2019, 20:52



Antwort auf: Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt

Hallo, bei uns hier beim OLG Koblenz sind es 1.000 €. Da muss man dann sehen, in wie weit es bei Zwillingen zu verdoppeln ist. Wickelkommode braucht man nur eine, andere Dinge eben doppelt oder grösser (KiWa). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2019



Antwort auf: Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt

Das wird auch wieder drauf ankommen was der Vater so verdient. Wobei 2900 Euro für ein Kind schon ne Menge sind Da wird er sehr gut verdienen müssen

von misses-cat am 17.07.2019, 09:35



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