Hallo,
Die Erstausstattung ist Sonderbedarf des Kindesunterhalts. Gibt es hier pauschale Ansätze? Hab von 1.000 Euro bis 2.900 Euro gelesen. Fundstellen im Gesetz oder richterliche Urteile zur Orientierung?
Gilt das pro Kind bei Zwillingen? Die Beistandschaft ist über das Jugendamt vorgesehen. Was müsste der Vater hier für die Erstaustattung leisten?
Mit freundlichen Grüßen
von
Schmetterlinggg
am 16.07.2019, 20:52
Antwort auf:
Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt
Hallo,
bei uns hier beim OLG Koblenz sind es 1.000 €. Da muss man dann sehen, in wie weit es bei Zwillingen zu verdoppeln ist. Wickelkommode braucht man nur eine, andere Dinge eben doppelt oder grösser (KiWa).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2019
Antwort auf:
Erstaustattung Sonderbedarf Kindesunterhalt
Das wird auch wieder drauf ankommen was der Vater so verdient. Wobei 2900 Euro für ein Kind schon ne Menge sind Da wird er sehr gut verdienen müssen
von
misses-cat
am 17.07.2019, 09:35